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Abrechnung von Arztrechungen / Klinikrechnungen

Abrechung mit Ihrer privaten Krankenversicherung

Erstattung der Behandlungskosten: private Krankenversicherung
Arztrechnung/ Krankenhausrechnung - Private Krankenversicherung
1.Ambulant:
Über die Behandlungskosten nach einem ambulanten Arztbesuch erhält der privat Versicherte eine Rechnung direkt vom behandelnden Arzt oder durch ein vom Arzt beauftragtes Abrechnungsunternehmen. Diese Rechnung reicht er anschließend, genauso wie Rezepte für Medikamente, bei seiner privaten Krankenversicherung(PKV) ein und erhält nach einer Prüfung durch den PKV Versicherer die Kosten erstattet.
2.Stationär: Bei Klinikaufenthalten rechnet das Krankenhaus die Kosten direkt mit der privaten Krankenversicherung ab, wenn der Patient dem Krankenhaus eine unterschriebene Krankenversicherungskarte vorlegt, mit der er die Ansprüche gegenüber seiner privaten Krankenversicherung an das behandelnde Krankenhaus abtritt. Die Kosten werden nach DRG (DiagnosisRelatedGroups) abgerechnet. Die gesondert berechenbare Leistung eines Chefarztes wird jedoch wieder über den Patienten, nach der geltenden GOÄ(Gebührenordnung für Ärzte), abgerechnet. Wir erstellen Ihnen gerne einen kostenlosen Vergleich für Ihre günstige private Krankenversicherung.

zum kostenlosen Vergleich: Private Krankenversicherung